Wenn Sie sie nicht kennen, ist das überhaupt nicht schlimm. Die Velovignette wurde im Jahr 2012 abgeschafft. Bis dahin war sie für Velofahrende eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Schäden, die sie gegenüber Dritten verursachten.
Doch was hat das mit der Privathaftpflichtversicherung zu tun?
Mit der Abschaffung der Velovignette änderte sich auch die Absicherung bei Schäden, die mit dem Fahrrad verursacht werden. Die Versicherungsgesellschaften integrierten die entsprechende Haftpflichtdeckung automatisch in die Privathaftpflichtversicherung. Wer keine Privathaftpflichtversicherung hat, verfügt deshalb grundsätzlich über keinen entsprechenden Versicherungsschutz für Schäden, die er oder sie beim Velofahren gegenüber Dritten verursacht.
Und das betrifft mehr Menschen, als man vielleicht denkt. In unserer täglichen Arbeit erleben wir immer wieder, dass Menschen keine Privathaftpflichtversicherung besitzen. Dabei ist diese Versicherung keineswegs nur beim Velofahren relevant. Sie kann grundsätzlich dann zum Tragen kommen, wenn man einer anderen Person oder deren Eigentum einen Schaden zufügt und dafür haftbar gemacht wird.
Gerade beim Velofahren kann ein vermeintlich kleiner Moment grosse finanzielle Folgen haben: Ein unachtsamer Moment, eine Kollision mit einer anderen Person oder ein Unfall mit einem Fussgänger kann nicht nur zu einem Sachschaden, sondern auch zu einem Personenschaden führen. Die Haftung richtet sich bei Velofahrenden nach dem Obligationenrecht.
Eine allgemeine Versicherungspflicht für normale Fahrräder gibt es in der Schweiz nicht. Was nicht bedeutet, dass kein finanzielles Risiko besteht. Wer einen Schaden verursacht, kann persönlich dafür haftbar sein.
Die Privathaftpflicht ist deshalb nicht einfach eine «Veloversicherung». Sie ist eine Absicherung für zahlreiche Situationen des täglichen Lebens – und das Fahrrad ist nur ein Beispiel dafür.
Vielleicht lohnt es sich deshalb, einmal nachzuschauen: Bin ich privat haftpflichtversichert – und falls ja, was ist tatsächlich gedeckt?
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Was ist eigentlich bei einem gestohlenen Velo?
Die Velovignette hatte früher noch einen weiteren praktischen Nebeneffekt: Sie war am Velo angebracht und konnte bei einem Diebstahl zumindest als zusätzlicher Hinweis dienen, dass das Velo dem entsprechenden Besitzer zugeordnet werden konnte.
Wer sich die Zeit nahm und die Seriennummer des Velo auf dem Abschnitt der Vignette notierte, hatte diese für die Anzeige bei der Polizei griffbereit. Heute gibt es diesen Nachweis nicht mehr. Wer sein Velo versichern möchte und im Schadenfall einen Diebstahl geltend macht, muss deshalb den Besitz und je nach Versicherung auch den Wert des Velos anderweitig belegen können. Kaufquittungen, Kaufverträge, Fotos des Velos sowie Angaben wie Marke, Modell und Rahmennummer können dabei eine wichtige Rolle spielen. Versicherer können entsprechende Belege verlangen.
Ein Tipp aus der Praxis:
Es lohnt sich, die Kaufquittung aufzubewahren und das eigene Velo zu fotografieren. Es empfiehlt sich die Rahmennummer zu notieren. So lässt sich im Schadenfall bzw. im Falle, dass das Velo wieder auftaucht, einfacher nachweisen, wem es gehört.